Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluß

Verträge mit fi Design-Studio kommen erst mit der schriftlichen Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung durch fi Design-Studio zustande. Änderungen von Verträgen bedürfen jeweils der schriftlichen Zustimmung bzw. der schriftlichen Bestätigung durch fi Design-Studio. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sie werden in keinem Falle Bestandteil des Vertrages.

2. Werbemittlungsaufträge

Werbemittlungsverträge werden zu den Geschäftsbedingungen und Preislisten der Werbeträger abgeschlossen, falls anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. fi Design-Studio verpflichtet sich, in jedem Falle den höchstmöglichen Rabatt mit dem Werbeträger zu vereinbaren. Bei Vereinbarung von Mengenrabatten und Malstaffeln erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- bzw. Staffel-Voraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig ist. fi Design-Studio hat für die vertragsgemäße Einschaltung bei den Werbemedien zu sorgen. Für Mängel der Einschaltung selbst haftet fi Design-Studio jedoch nicht. Sie ist aber bevollmächtigt, etwaige Ansprüche der Kunden gegen die Werbeträger geltend zu machen. Bei telefonisch erteilten Mittlungsaufträgen übernimmt fi Design-Studio keine Haftung für Irrtümer und Fehler, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

3. Vergütungen

Die Vergütung wird entweder pauschal in einem festen EUR-Betrag oder in Prozentsätzen der Etat- oder Einschalt-Summe vereinbart. Die von fi Design-Studio für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen müssen von ihr schriftlich fixiert werden. Spesen, Fahrtkosten, Kosten auswärtiger Verpflegung und Unterbringung, Aufnahmen außerhalb der Agentur, Modellkosten usw. werden in jedem Fall gesondert berechnet.

4. Preise

Preise werden in EUR festgesetzt und sind Nettopreise, so daß jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit Abschluß des Vertrages verbindlich. Inzwischen eingetretene Lohnerhöhungen und feststellbare Kostensteigerungen berechtigen fi Design-Studio, die Angebotspreise, auch die vereinbarten Preise, entsprechend zu erhöhen. In Fällen der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbemedien automatisch Vertragsgegenstand. fi Design-Studio behält sich Preisänderungen der Medien oder Irrtum vor.

5. Lieferung/Lieferzeit

Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, von fi Design-Studio auf Gefahr des Auftraggebers. Für Schäden aus verspäteter postalischer Zustellung haftet fi Design-Studio nicht, sofern sie die rechtzeitige Aufgabe zur Post nachweist. fi Design-Studio haftet nicht aus der Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist, falls diese durch Umstände verursacht ist, welche fi Design-Studio nicht zu vertreten hat. Für diesen Fall bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge können nicht beanstandet werden und verpflichten zur Abnahme. Berechnet wird die gelieferte Menge.

6. Agenturleistungen

Die erbrachten Agenturleistungen stehen dem Auftraggeber nur für den vereinbarten Werbezweck zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Verwertungen bedarf es jeweils einer besonderen Vereinbarung über den Umfang, die zeitliche und gebietliche Nutzung und einer entsprechenden Vergütung. Die einzelnen Vertragspunkte sind schriftlich zu fixieren und in gesonderten Vertragsdokumenten festzuhalten. Der Übergang von Rechten an den Auftraggeber hängt von der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ab.

7. Urheberrechte – Verwertungs- und Nutzungsrechte

Soweit Werkleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte, wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Senderechte und dergl., gesondert berechnet. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht – alle Nutzungsarten zu nutzen – eingeräumt werden, so muß diese Regelung ausdrücklich unter Festlegung der Vergütung besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen. Geschmacksmuster, als Ausstattung, als Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren. Die Erfüllung der formalrechtlichen Voraussetzungen obliegt dem Auftraggeber, fi Design-Studio ist von jeder diesbezüglichen Haftung freigestellt. Abgelehnte Werkgestaltungen und -leistungen wie Skizzen, Entwürfe und dergl. bleiben fi Design-Studio zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reserviert wissen, muß er eine entsprechende Vergütung zahlen.

8. Fremdarbeiten

Bei Leistungen von Dritten für fi Design-Studio, etwa von freien Mitarbeitern hat fi Design-Studio die freie Verwertbarkeit für die Zwecke des Auftraggebers zu garantieren. Für Arbeiten, die üblicherweise von fi Design-Studio an Dritte vergeben werden wie Satz-, Klischee-, Litho- und Druckarbeiten haftet fi Design-Studio nicht, auch wenn diese Leistungen von fi Design-Studio mit dem Auftraggeber verrechnet werden.

9. Haftung

Für den rechtlichen Bestand aller vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen, Firmen und Warenbezeichnungen haftet der Auftraggeber. Daraus gegen fi Design-Studio hergeleitete Ansprüche werden ausgeschlossen. Im gegebenen Fall hat der Auftraggeber fi Design-Studio von jeder Haftung freizustellen. Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht ab, so wird eine Frist von einer Woche gesetzt, nach deren Ablauf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen verweigerter Abnahme werden ausdrücklich vorbehalten. Nach Fristsetzung eingetretene Veränderungen, Verschlechterungen sowie Untergang der Ware gehen zulasten des Auftraggebers. Sollen die bei fi Design-Studio lagernden Unterlagen und gespeicherte EDV-Daten des Auftraggebers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl oder gegen andere Gefahr versichert werden, so hat das der Auftraggeber zu besorgen. Für bei fi Design-Studio lagernde Unterlagen kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden. Für den rechtlichen Bestand aller von fi Design-Studio entwickelten Kampagnen, Entwürfe, Texte und Werbemittel, sowie aller vom Auftraggeber gemachten Angaben und übergebenen Unterlagen ist fi Design-Studio vom Auftraggeber freizustellen, bzw. ist die rechtliche Prüfung auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Schäden und Ansprüche die daraus fi Design-Studio entstehen werden in jedem Falle vom Auftraggeber getragen.

10. Mängelrügen

Beanstandungen der Leistung von fi Design-Studio sind innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich anzuzeigen. Sind die Beanstandungen begründet, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder Nachbesserung nach seiner Wahl. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder Wandlung des Vertrages zu; weitergehende Ansprüche sind indes ausgeschlossen. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und, soweit erforderlich, zu korrigieren und mit seinem Einverständnis versehen fi Design-Studio zurückzusenden. Eine Haftung für dennoch vorliegende Satz- und Druckfehler übernimmt fi Design-Studio nicht.

11. Zahlungen

Vergütungen sind nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung pünktlich zu zahlen. Bis zur völligen Bezahlung besteht ein uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Zahlungsziel rein netto ohne Skontoabzug beträgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. fi Design-Studio behält sich vor, entsprechend dem Produktionsfortgang Teilzahlungen abzurufen. Rechnungen für geleistete Mittlertätigkeit werden mit der Übersendung der Rechnung, spätestens jedoch am Erscheinungstag, fällig. Bei Mittlungsaufträgen gelten hier die AGB der Werbeträger. Wird Vorkasse vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Vorausrechnung. Der Vorkassebetrag muß dann vor dem Anzeigen- oder Einschalt-Schlußtermin eingetroffen sein, sonst kann fi Design-Studio von dem Auftrag zurücktreten. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Fristsetzung nicht beglichen, so sind 2 % über dem jeweiligen Kontokorrent-Zinssatz als Verzugszinsen zu zahlen. Bei Mittlungsaufträgen kann fi Design-Studio in Fällen des Verzuges die weitere Ausführung des Auftrages stornieren; für deshalb etwa entstandenen Schaden des Auftraggebers ist jede Haftung von fi Design-Studio ausgeschlossen. Ebenso wird insoweit auch ein Aufrechnungsrecht des Auftraggebers ausgeschlossen.

12. Rücktrittsrechte

Werden fi Design-Studio Umstände bekannt, welche die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, also die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen, so kann fi Design-Studio vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen: ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergütet. Die entgehende Mittlervergütung ist in jedem Falle zu zahlen. Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind die erbrachten Leistungen sofort zu bezahlen. Im übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung, nämlich eine Zahlung der vereinbarten Vergütung und einer 50 % Vergütung für ersparte Aufwendungen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Schadenersatzansprüche gegen die Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Aufrechnung gegen Ansprüche von fi Design-Studio ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.

13. Geheimhaltung

fi Design-Studio betrachtet alle Kenntnisse, die sie über den Auftraggeber und dessen Produkte usw. erlangt hat, als anvertrautes Geschäftsgeheimnis. Alle bei fi Design-Studio Beschäftigten sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werksspionage entstehen, haftet fi Design-Studio nicht.

14. Kennzeichnung/Belege

fi Design-Studio ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemitteln, ihren Firmentext oder Code anzubringen, wobei Plazierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden müssen. fi Design-Studio steht von allen veröffentlichten Gestaltungsarbeiten zehn Belegexemplare zu.

15. Abwicklung

Mit dem Ende des Vertragsverhältnisses hat fi Design-Studio dem Auftraggeber sämtliche von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie etwa Fotos, Filme usw., zurückzugeben. Soweit noch Rechnungen unbezahlt sind, hat fi Design-Studio ein Zurückbehaltungsrecht. fi Design-Studio hat ihrerseits das im Rahmen des Vertragsverhältnisses Erlangte wie Druckplatten, Klischees usw. dem Auftraggeber auszuhändigen, soweit über die weitere Verwertung und Nutzung dieser Unterlagen eine entsprechende Vereinbarung getroffen ist.

16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrage sich ergebenden Ansprüche wird das Amtsgericht bzw. das Landgericht für den Sitz von fi Design-Studio vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstands-Regelung.

 

 

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